Dolmetschen:

Jeder Auftrag ist individueller Art und richtet sich nach der Art und Dauer des Einsatzes. Auf Anfrage erstelle ich Ihnen gerne ein kostenloses und unverbindliches Angebot. Rechnung gemäß  Dolmetschertätigkeit gemäß Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) .

Übersetzen:

Die Preiskalkulation hängt von dem Schwierigkeitsgrad des Textes, der Art des Originaldokuments und eventuellen Recherchen ab.
Der Eilbedürftigkeit ist ebenso Rechnung zu tragen.
Grundlage für die Preisberechnung bildet eine Normzeile (55 Anschläge inkl. Leerzeichen) des Zieltextes (§ 11 und 12 JVEG).
Im Einzelfall wird ein Pauschalpreis angeboten und abgerechnet.